Impfungen für Feuerwehrleute und Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe ab Mai möglich

Wolfsburg. Darüber dürften sich viele Feuerwehrleute und die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfe freuen. Ab Mai sollen sie die Möglichkeit haben, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten. Damit nimmt die niedersächsische Impfkampagne weiter Fahrt auf.

Auch die Wolfsburger Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer (SPD) begrüßt die nun beschlossene Erweiterung der Impfberechtigten: „Ein großer Teil der Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, konnten bereits geimpft werden oder stehen auf der Warteliste für einen zeitnahen Impftermin. Da ist es nur richtig, dass man die zusätzlichen Impfstofflieferungen, die ab nächsten Monat bereitstehen sollen, für weitere Berufs- und Personengruppen nutzt.“

Laut Niedersächsischen Gesundheitsministerium erhöhen sich die Lieferzusagen vom Bund ab Mai leicht auf, sodass für die Impfzentren rund 930.000 Dosen zur Verfügung stehen und für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mindestens rund 600.000 Dosen. Zu den neuen Impfberechtigten sollen neben den Feuerwehrleuten und Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfe aber auch Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen gehören.

„Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt“, erklärt Glosemeyer, „diese Berufs- und Personengruppen leisten von Tag zu Tag einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und sind dabei ständig einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Mit den Impfungen schaffen wir mehr Sicherheit für all diese Menschen.“

Die Impfungen für Feuerwehrleute, sowie für die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfe sollen ab dem 1. Mai möglich sein. Zusätzlich zu den normalen Terminen können die Impfzentren auch Termine mit den Feuerwehren im Rahmen von Einsätzen der mobilen Impfteams vereinbaren. Der Zeitpunkt der Impfung richtet sich dabei immer nach der Verfügbarkeit des Impfstoffs und der Zahl der Personen auf der Warteliste vor Ort. Für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe wird eine Anmeldung über die Website des Impfportals (www.impfportal-niedersachsen.de) oder über die Hotline des Landes (0800 9988665) möglich sein. Die Impfberechtigung ist im Impfzentrum mit einer aktuellen Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.

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