Die Bildungslandschaft in Niedersachsen ist bunt. Die rund 2.750 allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Hand ergänzen Schulen in freier Trägerschaft mit unterschiedlichen Ausrichtungen und tragen so zur Vielfalt der Bildungsangebote bei. Rund 10 Prozent der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler besuchen eine nichtstaatliche Schule.
„Mit unserem Antrag möchten wir die freien Schulen weiterhin rechtssicher und zukunftsfest aufstellen. Die bestehenden Regelungen sind über 15 Jahre alt, deswegen wollen wir die Rahmenbedingungen der Schulen an die heutigen Anforderungen anpassen“, erklärt die Wolfsburger Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer, „Konkret geht es dabei um die landesseitigen Finanzhilfen und die verfassungsrechtlich verankerte Schulaufsicht.“
Finanzierung absichern und zukunftsfest aufstellen
Zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft gewährt das Land eine Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten. Die restlichen Kosten werden durch Elternbeiträge und Spenden getragen, schildert die SPD-Politikerin: „Wir wollen die Berechnung der staatlichen Fördermittel transparenter sowie nachvollziehbarer gestalten und stärker am öffentlichen Schulwesen orientieren. Keine Schule wird am Ende weniger Geld erhalten als bisher.“
Zugleich erhält das Land mehr Kompetenzen bei der Aufsicht, wie Glosemeyer aus dem Landtag berichtet:
„Die schulische Sozialarbeit, Förderung von Ganztagsschulen oder die technische Ausstattung wird nun regelmäßig überprüft. Zudem müssen organisatorische Änderungen in den Schulen wie etwa personelle Wechsel in der Schulleitung, die Gründung von Außenstellen oder eine veränderte inhaltliche Konzeption bei der Schulaufsicht angezeigt werden.“
Ein weiteres Kernelement des Antrags ist die Überführung der Schulgeldfreiheit auf gesellschaftlich bedeutsame Bildungsgänge wie die Sozialpädagogik und die Pflegeassistenz. Hier soll das Land die Kosten übernehmen.