Für mehr Inklusion: Land fördert inklusive Betriebe

Die rot-grüne Landesregierung möchte Menschen mit Behinderung fördern. Dazu steht eine Förderung für interessierte Betriebe bereit, wie Immacolata Glosemeyer berichtet.

Unternehmen, die neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen wollen, können sich für eine Förderung als „Inklusionsbetrieb“ bewerben. Diese Betriebe dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Förderprogramm für mehr Inkusion

„Mit dem Förderprogramm wollen wir die Inklusion weiter vorantreiben“, erklärt Glosemeyer, „Neben der erfolgreichen Integration ist die Inklusion ein wichtiges Ziel, dass wir als Landesregierung verfolgen. Schwerbehinderte Menschen haben genau so ein Recht auf Arbeit.“

Oft scheitere es bei er Inklusion im Betrieb an den Kosten zur Einrichtung der Arbeitsplätze, wie Glosemeyer erläutert. Dieses Problem wolle man nun angehen: „Mit der Förderung wollen wir interessierte Betriebe bei der Einrichtung der Arbeitsplätze unterstützen. Damit schaffen wir die Grundlage für ein inklusiveres Miteinander im Betrieb.“

Gefördert werden mit dem Programm die Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung der schwerbehinderten Beschäftigten, mit einem Personalkostenzuschuss von max. 35% des Arbeitgeberbruttolohns der schwerbehinderten Beschäftigten, sowie einer Pauschale für den besonderen Aufwand der schwerbehinderten Beschäftigten. Bedingung für die Förderung ist aber, dass mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen entstehen bzw. mindestens 30% bis maximal 50% der Beschäftigten schwerbehindert sind. Zur Antragsstellung reicht ein formloser Antrag auf Förderung eines Inklusionsbetriebes beim Integrationsamt. Mehr Informationen gibt es im Internet.

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