Seit dem 1. Juni können Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beim Jobcenter Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten und sind nicht länger vom Sozialamt abhängig. Die SPD-Fraktion hat Sozialdezernentin Monika Müller in ihre Fraktionssitzung eingeladen, um sich bezüglich des Rechtskreiswechsels in Wolfsburg eingehend zu informieren.
Um Grundsicherung zu erhalten, muss natürlich ein neuer Antrag durch den oder die Berechtigte*n gestellt werden, denn das Jobcenter ist keine rein städtische Einrichtung, sondern wird von der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt gemeinsam verantwortet und unterliegt anderen Regelungen als das Sozialamt. In Wolfsburg ist bereits für etwa 1300 Menschen aus der Ukraine ein Antrag beim Jobcenter gestellt worden, die Mehrheit davon hat bereits die erste Monatshilfe erhalten. Die schnelle Umstellung gelang vor allem auch durch die Unterstützung der Gastfamilien und weiterer Ehrenamtlicher, die Antragsstellung oder auch Wohnungssuche begleiten.
Die Wolfsburger Sozialausschussvorsitzende Immacolata Glosemeyer weiß um die Herausforderungen des Rechtskreiswechsels:
„Nach dem Beschluss von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Regierungschef*innen der Bundesländer stehen den Geflohenen nun Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII zu. Das ist für die Betroffenen eine positive Wendung, jedoch stellt dies auch eine große Herausforderung dar, weil jeweils eigenverantwortlich deutschsprachige Anträge für den Leistungsbezug beim Jobcenter gestellt werden müssen. Ich bin überwältigt von dem Herzblut, das die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in ihre Arbeit stecken. Ohne die tatkräftige Unterstützung der Ehrenamtlichen wäre der Wechsel vom Sozialamt ins Jobcenter nicht so gut geglückt.“