Noch immer stehen Gelder aus dem „Digitalpakt Schule“ zur Verfügung. Um die Vergabe zu beschleunigen, stellt das zuständige Ministerium zum 01. Juli 2023 das Verfahren um. Danach verfallen die festgelegten Budgets für die Schulen und die Gelder gehen in einen Gesamttopf über.
Demnach wird die laufende Antragsfrist bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Damit erhalten die Schulträger mehr Zeit, um ihre Anträge zu stellen. Für die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag schafft man so etwas Luft – auch, um den Schulen beratend zur Seite zu stehen. Ab dem 01. Juli wird dann auf das „Windhundverfahren“ umgestellt. Dazu Glosemeyer:
„Es sind noch fast 40 Prozent der Fördergelder im Topf. Ich finde es sehr bedauerlich, dass einige Schulen von diesen Fördermitteln bisher keinen Gebrauch gemacht haben. Als Landesregierung wollen wir davon aber keinen Cent verfallen lassen. Daher ändern wir im Sommer nach Rücksprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden das Verfahren.“
Für Glosemeyer kann das umgestellte Verfahren aber auch neue Möglichkeiten für die Schulen eröffnen, da Wolfsburgs Schulen planmäßig alle Mittel abrufen werden: „Die Mittel werden beim ‚Windhundverfahren‘ nach dem Eingang des Antrags verteilt. Dabei entfällt die bisherige Budgetbegrenzung. Im Austausch mit unserer Schuldezernentin Iris Bothe habe ich bereits erfahren, dass man von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte, um weitere Projekte zu realisieren und unsere Schulen noch besser aufzustellen.“