Um die wichtige Arbeit der Migrationsberatungsstellen zu unterstützen, stellt das Land Niedersachsen auch in den kommenden Jahren wieder eine Förderung bereit. Über 18 Millionen Euro sollen so über die nun überarbeitete Richtlinie in diese wichtigen Einrichtungen fließen, wie die Wolfsburger Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer berichtet.
„Integration ist für uns als Gesellschaft gerade mit Blick auf die ankommenden Flüchtenden aus der Ukraine eine wichtige Aufgabe“, erklärt Glosemeyer, „Die Überarbeitung der Richtlinie kommt dabei dem vielfältigen Netz an Beratungsstellen zugute und hilft allen zugewanderten Menschen enorm.“
Das Angebot der Migrationsberatungsstellen umfasst neben der Beratung zu aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen und zum Bildungs- und zum Gesundheitssystem auch Anleitungen zur Selbsthilfe, sowie Unterstützung bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Beruf.
„Auch bei uns in Wolfsburg sind die Beratungsstellen eine erste Anlaufstelle bei Migrations- und Integrationsfragen“, betont Glosemeyer, „sie stellen damit ein unverzichtbares Angebot dar, dass wir mit der neuen Förderrichtlinie absichern – trotz der Kürzungen auf Bundesebene!“
Die Corona-Pandemie und die Ankunft vieler ukrainischer Flüchtenden habe dabei noch zusätzliche Herausforderungen mit sich gebracht, wie Glosemeyer erklärt:
„In diesen schwierigen Zeiten sind diese Angebote unentbehrlich. Das große Spektrum an Angeboten aufrecht zu erhalten, erfordert aber Ausdauer und eine Menge Engagement. Deshalb hoffe ich, dass die Beratungsstellen hier von den Möglichkeiten der neuen Richtlinie Gebrauch machen. So profitieren wir als Gesellschaft nicht nur von den zusätzlichen Angeboten, sondern auch von der Expertise der Flüchtenden.“
Die novellierte Richtlinie tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum Jahresende 2026. Träger können Anträge auf Förderung für das Jahr 2023 noch bis zum 30.09.2022 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen.