Seit Beginn der Corona-Pandemie haben Bund und Länder eine Vielzahl von Programmen und Hilfsangeboten aufgelegt, um Unternehmen und Soloselbstständige zu unterstützen. Dennoch kam es in besonderen Fallkonstellationen dazu, dass die bestehenden Hilfsprogramme bisher nicht gegriffen. Diese Lücken sollen jetzt mit den neuen Härtefallhilfen geschlossen werden.
Die neuen Hilfen richten sich dabei an haupterwerbliche Unternehmen und Soloselbständige, die durch die aktuelle Pandemie besonders hart getroffen sind und für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen waren.
Auch die SPD-Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer begrüßt das neue Förderprogramm: „Mich haben in den letzten Monaten oft Fragen von Unternehmen erreicht, die bisher nicht antragsberechtigt waren, entweder, weil sie keine Umsatzrückgänge nachweisen konnten, oder weil sie während der Krise neugegründet worden sind. Mit den Härtefallhilfen werden diese Lücken jetzt geschlossen.“
Die Hilfen sollen zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten betragen, wie zum Beispiel Mieten, Grundsteuern oder auch Kosten für Auszubildende. In Ausnahmefällen kann bei einem besonderen landespolitischen Interesse auch höhere Beträge gewährt werden.
Wie schon bei den bisherigen Corona-Hilfen läuft die Antragstellung über einen so genannten prüfenden Dritten, wie ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt. Hierbei anfallenden Kosten sind im Rahmen der Härtefallhilfen Niedersachsen förderfähig.
„Durch die breitangelegte Förderprogramm können wir vielen Unternehmen und Soloselbstständigen helfen“, erklärt Glosemeyer abschließend, „mit dem neuen Förderprogramm für Härtefälle wird diese wichtige Lücke geschlossen.“
Die Förderrichtlinie, weitere Informationen sowie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Website (www.haertefallhilfen.de) zu finden.