Erleichterung für Menschen mit Behinderungen – Leistungen aus der Ausgleichsabgabe können digital beantragt werden

Gute Nachrichten für Menschen mit Behinderung: Das niedersächsische Sozialministerium erleichtert die Beantragung für Leistungen aus der Ausgleichsabgabe. Wie Wolfsburgs Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer berichtet, hat man dafür gemeinsam mit dem niedersächsischen Integrationsamt einen neuen Onlinedienst aktiv geschalten.

 

Bislang mussten Antragstellerinnen und Antragsteller mühsam durch zahlreiche Papierformulare navigieren, um die Leistungen aus der Ausgleichsabgabe zu beantragen. Dieser Prozess war zeitaufwendig und kompliziert. Dank des neu entwickelten Onlinedienstes ist es nun möglich, den Antrag schnell und barrierefrei in digitaler Form einzureichen. Schwerbehinderte Arbeitnehmende können mit nur wenigen Klicks den Antrag online stellen und alle erforderlichen Unterlagen direkt im Antrag hochladen. Bei Bedarf kann auch eine vorab Beratung angefragt werden.

 

Für Glosemeyer bedeutet die Neuerung einen großen Schritt nach vorne: „Der erleichterte Zugang und die verbesserte Beantragung sind wichtige Schritte zur Integration von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, am Arbeitsleben teilzuhaben.“

 

Die Ausgleichsabgabe ist ein zentrales Instrument des Schwerbehindertenrechts und dient der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Erfüllen sie diese Quote nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe entrichten. Die eingenommenen Gelder fließen in die Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen oder in andere Maßnahmen, die die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern.

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