Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro und dient der Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen.
„Das Energiekostendämpfungsprogramm ist bewusst so ausgestaltet, dass weder der Energieverbrauch angekurbelt noch preiserhöhende Effekte ausgelöst werden. Die Form des Kostenzuschusses ist zeitlich befristet und erfolgt eng umgrenzt. Wir haben sehr bewusst darauf geachtet, dass das Programm auch eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung vorsieht. Wir stellen so sicher, dass nur die Unternehmen Anträge stellen, die sich in einer wirklichen Notlage befinden“, betont der SPD-Bundestagsabgeordnete Falko Mohrs.
Nach dem KfW-Kreditprogramm und dem Bürgschaftsprogramm sowie dem Margining-Finanzierungsinstrument für an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handelnden Unternehmen hat nun die Europäische Kommission die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt. Unternehmen, die wirtschaftlich besonders hart von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, werden so entlastet. Dazu erläutert Mohrs, der Mitglied im Wirtschaftsausschuss ist:
„Wir bezuschussen anteilig die mit Beginn des Krieges zusätzlich entstandenen Erdgas- und Stromkosten, Betriebsverluste aufgrund zusätzlicher Energiekosten sowie Unternehmen, die zu den besonders betroffenen Branchen, beispielsweise Chemie, Glas, Stahl und Metall gehören. Wir unterstützen dort, wo die Not am größten ist. Unser Ziel muss es sein, insbesondere Unternehmen, die mit ihren Produkten im internationalen Wettbewerb stehen, stabil zu halten.“
Die Antragstellung ist seit dem 15.07.2022 möglich. Weitere Informationen finden unter www.bafa.de/ekdp.