Ab dem 26. Januar kann sie beantragt werden: Die Unterstützung für Unternehmen oder Soloselbstständige des Schaustellergewerbes und der Veranstaltungswirtschaft. Damit setzt die SPD-geführte Landesregierung eine versprochene Förderrichtlinie um.
Wie die Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer berichtet, können die Unternehmen damit die Überbrückungshilfe III und III Plus aufstocken: „Damit reagieren wir auf den gesteigerten Bedarf aufgrund der zurückgegangenen Kundenzahlen. Durch den teilweisen Ausfall des wichtigen Weihnachtsgeschäfts sind viele Unternehmen besonders durch die Umsatzeinbußen betroffen.“
Um dieses Defizit zu kompensieren, hat das Land nun die entscheidende Förderrichtlinie veröffentlicht. „Insgesamt stehen 25 Millionen Euro als Liquiditätshilfe bereit“, erklärt Glosemeyer, „die Gelder sollen dabei unbürokratisch und schnell ausgezahlt werden.“
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, sowie Soloselbstständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber 2019 infolge der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzverluste erlitten haben. Voraussetzung für die Aufstockung ist ein bereits bewilligter Antrag auf Überbrückungshilfe III oder III Plus. Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Voraussetzungen finden sich auf der Seite der NBank.