Auch in diesem Jahr setzt die SPD-geführte Landesregierung die finanziellen Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen und Betriebe, welche Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, fort. Dazu stehen bis zu 1,3 Millionen Euro bereit.
Für die Wolfsburger SPD-Abgeordnete Immacolata Glosemeyer stellt die Förderung einen wichtigen Baustein für die Sicherung des Ausbildungsstandorts dar:
„Wenn Betriebe Insolvenz anmelden müssen, dann können die Auszubildenden am wenigsten dafür. Es ist deshalb wichtig, dass wir die jungen Menschen weiter in den Ausbildungen zu halten.“
600 Euro monatlich beträgt die Pauschale für die entsprechende Ausbildungsvergütung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben, die Übernahmebetriebe erhalten je nach Standort des Betriebes 50 oder 60 Prozent dieser Pauschale ausgezahlt. Unterstützt werden dabei sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten Dauer.
Um auch zukünftig die finanziellen Möglichkeiten der für Unternehmen und Betriebe, wird die aktuelle Richtlinie angepasst, wie Glosemeyer erklärt: „Um noch mehr Betriebe und Auszubildende mitzunehmen, wird die Erfordernis eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses bis zum 28. Februar 2023 ausgesetzt und der Förderzeitraum bis zum 30. Juni 2023 verlängert.“
Pandemiebedingungen finden Berücksichtigung
Auch die besonderen Belastungen von Wirtschaft und Betrieben aufgrund der COVID-19-Pandemie finden Berücksichtigung. In den Jahren 2020 bis 2022 können Zuwendungen auch an solche Betriebe erfolgen, die Auszubildende zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen, wenn der bisher ausbildende Betrieb den Ausbildungsvertrag vor Abschluss der Ausbildung infolge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelöst hat. Interessierte Betriebe können direkt bei der NBank Anträge stellen.