Antrag A 2026/0368 öffentlich
Die Fraktion SPD/Ratsfrau Broedermann beantragt:
- Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 1. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf maximal 3.000.000 Euro begrenzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb dieses Kostenrahmens vorrangig den Ausbau des Panoramawegs sowie der unmittelbar angrenzenden Freianlagen im Bereich des Quartiers III zu realisieren.
- Die Herstellung der Freianlagen und der Ausbau des Panoramawegs im Bereich des Quartiers IV werden zurückgestellt. Eine Umsetzung soll erst erfolgen, wenn die bauliche Entwicklung des Quartiers IV tatsächlich begonnen hat beziehungsweise zeitnah bevorsteht. Dazu bedarf es eines erneuten Beschlusses des Rates der Stadt Wolfsburg.
- Die Planung ist insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Geländemodulationen zu überarbeiten und auf das funktional notwendige Maß zu reduzieren. Hierbei sind die für die Entwässerung, den Hochwasserschutz, die Verkehrssicherheit sowie die naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensationsmaßnahmen zwingend notwendigen Bestandteile sicherzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine entsprechend angepasste Planung einschließlich einer überarbeiteten Kostenberechnung vorzulegen.
Begründung
Die Stadt Wolfsburg steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die aktuelle Haushaltsentwicklung ist geprägt von steigenden Ausgaben, rückläufigen finanziellen Spielräumen und der Gefahr einer künftigen Haushaltssicherung. Vor diesem Hintergrund müssen Investitionen konsequent priorisiert werden. Die vorliegende Vorlage sieht Ausgaben in Höhe von rund 7,6 Mio. Euro für den Panoramaweg und die begleitenden Freianlagen vor. Dabei entfällt ein erheblicher Teil der Kosten auf landschaftsgestalterische Maßnahmen, insbesondere auf umfangreiche Geländemodulationen, deren Kosten allein mit rund 1,23 Mio. Euro veranschlagt werden. Gleichzeitig befindet sich das Quartier III bereits in einem weit fortgeschrittenen Entwicklungsstand. Hier besteht ein nachvollziehbarer Bedarf, die vorgesehenen Freiräume und Wegeverbindungen zeitnah herzustellen. Für den Bereich des Quartiers IV besteht dieser Bedarf hingegen derzeit noch nicht in gleicher Weise, da die bauliche Entwicklung noch nicht entsprechend fortgeschritten ist. Eine abschnittsweise Umsetzung ermöglicht es, den Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers III die notwendigen Freianlagen zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig den städtischen Haushalt spürbar zu entlasten. Die Verschiebung des Ausbaus im Bereich des Quar Vorlage A 2026/0368 Seite: 2/2 tiers IV stellt sicher, dass öffentliche Mittel erst dann eingesetzt werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist eine Konzentration auf das Wesentliche geboten. Vorrang haben funktionale Infrastruktur, notwendige Ausgleichsmaßnahmen sowie die unmittelbaren Bedürfnisse der bereits entstehenden Wohnquartiere. Aufwändige gestalterische Elemente sind hinter diesem Ziel zurückzustellen.
